Roadmap - LG Zug

Roadmap

BEBAUUNGSPLAN

Das LG-Areal hat aufgrund seiner Grösse und prominenten Lage eine zentrale Bedeutung für die städtebauliche Wahrnehmung und den urbanen Charakter von Zug. An der Stelle des ehemaligen Industrieareals soll deshalb ein lebendiger Stadtteil mit einer überzeugenden architektonischen Gestaltung entstehen. Mit dem erforderlichen Bebauungsplan stellt das Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug eine qualitativ hochwertige Entwicklung und Realisierung sicher.

Ausgangspunkt für das LG-Areal war das städtebauliche Gesamtkonzept des Planerteams Christian Salewski & Simon Kretz Architekten (heute Salewski Nater Kretz), pool Architekten, Studio Vulkan Landschaftsarchitektur und mrs partner, welches als Sieger aus dem Studienauftrag von 2017/2018 hervorging.

Neben dem Gesamtvolumen und den maximalen Höhen der Gebäude enthält der Bebauungsplan zahlreiche Bestimmungen zur verkehrstechnischen Erschliessung, zur Qualität der städtebaulichen Gestaltungsidee und zur Nutzungsverteilung.

Ordentliches Verfahren

Der Bebauungsplan wird in Zusammenarbeit mit der Stadt Zug bearbeitet. Er wird vom Stadtrat zuhanden des Grossen Gemeinderates (GGR) verabschiedet. Anschliessend erfolgt die Prüfung durch die kantonalen Behörden. Schliesslich bedarf der Bebauungsplan der Annahme durch das Gemeindeparlament und den Regierungsrat. Insgesamt dauert das Verfahren rund drei Jahre.

Die einzelnen Baufelder können entwickelt werden, sobald der Bebauungsplan rechtskräftig ist (voraussichtlich 2026).

Das Areal

Das ehemalige Industrieareal von Landis & Gyr befindet sich an prominenter Lage, unmittelbar westlich vom Bahnhof Zug zwischen Aabach-/Nordstrasse, SBB-Geleisen sowie Gubel- und Theilerstrasse.

Bebauungsplanperimeter

Der Perimeter des Bebauungsplans umfasst rund 93'000 m2, während der Perimeter des Studienauftrags (Planungsperimeter) das ganze Gebiet von insgesamt 140'000 m2 beinhaltet.

Baufelder

Das LG-Areal ist in Grundstücke unterteilt, die sich im Besitz von verschiedenen Grundeigentümern befinden. Die Projektierung der neuen Bauten erfolgt erst mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan (voraussichtlich 2026). Hellbraun eingefärbt sind Bestandsbauten, die mit dem neuen Bebauungsplan keine bauliche Veränderung erfahren werden.

  • Baufeld Zählerstadt
  • Baufeld Theilerplatz
  • Baufeld Am Gleis
  • Baufeld Dammstrasse
  • Baufeld Theilerstrasse