Mitwirkung zum Landis&Gyr-Areal in Zug: Plädoyer für den Freiruum, grüne Aussenräume und bezahlbare Mietflächen - LG Zug

Mitwirkung zum Landis&Gyr-Areal in Zug: Plädoyer für den Freiruum, grüne Aussenräume und bezahlbare Mietflächen


Am 30. November 2020 präsentierten die verantwortlichen Grundeigentümer des Landis&Gyr-Areals die Empfehlungen aus dem im Herbst 2020 durchgeführten Mitwirkungsverfahren zu den zukünftigen Nutzungen in den Erdgeschossen und im Aussenraum. Die konsolidierten Ergebnisse werden in die weitere Bearbeitung des Nutzungskonzepts einfliessen mit dem Ziel, das Areal neu zu beleben und attraktiv zu gestalten.

Mit dem Auftaktforum «Zukunft LG Zug – auf zum neuen Stadtquartier» startete am 24. September 2020 der Beteiligungsprozess zu den zukünftigen Nutzungen auf dem Landis&Gyr-Areal (LG-Areal) mit Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Kultur und Architektur. Vom 2. bis 23. Oktober 2020 war die Zuger Bevölkerung eingeladen, über die Dialogplattform lg-zug.ch/mitreden Empfehlungen abzugeben, wie der neue Stadtteil lebendig und attraktiv entwickelt werden kann.

Ergebnisforum

Am 30. November 2020 wurden die Ergebnisse aus dem Beteiligungsverfahren demselben Teilnehmerkreis, der im September zum Auftaktforum eingeladen war (s. Medienmitteilung vom 24.9.2020), vorgestellt. Die rund 50 Vertreter*innen aus der städtischen und kantonalen Zuger Bevölkerung waren teils physisch anwesend, teils virtuell zugeschaltet. Mit der Forumsveranstaltung findet der Mitwirkungsprozess zur Nutzungsgestaltung seinen vorläufigen Abschluss. Die Empfehlungen der Zuger Bevölkerung werden nun von den Grundeigentümern auf ihre marktwirtschaftliche Plausibilität und Realisierbarkeit hin geprüft und bestmöglich in die konkrete Nutzungsplanung integriert.

Die meistgenannten Empfehlungen

Die Dialogplattform wurde rege genutzt: 225 Beiträge, 107 Bewertungen und 15 Kommentare wurden innerhalb von drei Wochen zu folgenden sechs Themenfeldern abgegeben: Sinnesräume, Genusswelten, Aussenräume, Wohnträume, Schaffenskraft und Wohlbefinden. In der zusätzlichen Rubrik «Wild Card» konnten weitere Ideen platziert werden, die in den genannten Themenfeldern keinen Platz fanden.

Multifunktional, vielseitig, breit, durchmischt, bezahlbar, innovativ, flexibel: So die über alle Themenfelder eingesetzten Attribute zur Beschreibung der zukünftigen Nutzungen auf dem LG-Areal. Von «generationenübergreifendem Zusammenkommen, Plätzen für Kunst, Kultur, Aufenthalt und Begegnung, Beibehalten des Industrieflairs auf dem Areal, Schaffen einer Oase ohne Lichterlöschen, Etablierung von Hof- oder Quartierläden und einer Flaniermeile mit Bars, Cafés und Restaurants» ist die Rede. In den Empfehlungen wurde unter anderem der Freiruum stark gewichtet. Als bedeutende Institution auf dem LG-Areal anerkannt, wird er von vielen als ein zu erhaltender und weiterzuentwickelnder Ort erachtet: «Mit der Zwischennutzung Freiruum wurde eine kreative und unkomplizierte Nutzung geschaffen, wie sie in Zug überfällig war. Genau so soll das LG-Areal sein: frisch, kreativ und offen». Des Weiteren soll der Aussenraum zukünftig vielfältig sein und flexible Nutzungen ermöglichen – sowohl öffentliche Plätze als auch konkrete kulturelle Angebote mit freien Bühnen oder Open-Air-Angeboten (z.B. Konzerte, Street-Food-Festival, Wochenmarkt) sollen Platz finden. Die Teilnehmenden wünschen sich ein grünes Areal mit einer nachhaltigen Aussenraumgestaltung, die Wert auf Natur und Bewohnende legt. Zudem sei das Angebot an bezahlbarem Wohnraum für unterschiedliche Zielgruppen ein wichtiges Kriterium für die Entwicklung des neuen Stadtteils. Das eher geringe Angebot an bezahlbarem Wohnraum in der Stadt Zug wird eher kritisch bewertet. Auf dem Areal soll es vielfältige Sportangebote geben, die in Zug zum Teil fehlten – diese sollen sowohl in den Aussenräumen als auch in den Gebäuden angesiedelt werden. Damit sich Kultur und Gemeinschaft auf dem Areal entwickeln können, sollten Räume für Kultur und Vereine verfügbar und bezahlbar sein. Im Bereich Verkehr und Mobilität empfehlen die Teilnehmenden Verbindungen und Durchquerungen für Fussgänger und Velofahrer sowie Massnahmen beim motorisierten Individualverkehr, die den Durchgangs- und Schleichverkehr innerhalb des Quartiers verhindern.